DeutschlandRadio-Online 
http://www.dradio.de/cgi-bin/user/fm1004/es/neu-verbrauchertip/663.html

Deutschlandfunk: Verbrauchertipp
Manuskript vom: 7.3.2001

Urlaubsanspruch
von Olaf Baale
Redaktion: Dietmar Reiche

Zu Beginn jeden Jahres müssen viele Arbeitnehmer ihren Urlaub planen und mit den anderen Mitarbeitern abstimmen. Nicht alle Unternehmen machen im Sommer vier Wochen Betriebsferien, deren Zeitraum schon zu Jahresbeginn feststeht. Im Regelfall wird ein aufwendiger Urlaubsplan erarbeitet und mit dem Arbeitgeber abgestimmt. Nicht immer ist klar, welche gesetzlichen Grundlagen dabei beachtet werden müssen.

Für Arbeitnehmer gilt das so genannte Mindesturlaubsgesetz aus dem Jahre 1963. Es fordert mindestens 24 Werktage, wobei mit Werktagen Montag bis einschließlich Sonnabend gemeint sind. Demnach stehen jedem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub zu. Die meisten Tarifverträge gehen weit darüber hinaus. Aber gibt es auch andere Beispiele. Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender des DGB Nord.

"Übrigens denken noch viele gerade in den neuen Bundesländern, dass noch die alten DDR-Regelungen 18 Tage pro Jahr gelten. Das ist nicht der Fall. Generell für alle Bürger der Bundesrepublik gelten die 24 Tage pro Jahr."

Schwerbehinderte bekommen fünf Tage Urlaub zusätzlich. Und nach dem Jugendschutzgesetz stehen Auszubildenden im Alter von 16 Jahren mindestens 30 Werktage zu, mit 17 Jahren 27, und mit 18 mindestens 25 Werktage. Unklarheiten, meint Ingo Schlüter, gebe es immer wieder bei Teilzeitarbeit und besonders den 630-Mark-Jobs.

"Der Grundsatzanspruch auf die 24 Werktage gilt erst einmal für alle. Damit soll sichergestellt werden vom Gesetzgeber aus, dass Menschen während des Kalenderjahres zu ihren Erholungsphasen kommen. Wichtig ist, dass - nehmen wir beispielsweise 630-Mark-Jobs - dass dann auch über die Einzelregelung der Gestaltung der Arbeitszeit trotzdem die vier Wochen auch gelten."

Der Arbeitgeber muss im Normalfall sicherstellen, dass von dem Urlaub mindestens zwei Wochen zusammenhängend genommen werden können. Das Gesetz sagt, die Urlaubszeiten sollen in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem festgelegt werden. Anweisen kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht, allerdings hat der Beschäftigte auf betriebliche Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Dass Eltern bevorzugt Urlaub bekommen, während die Kinder Ferien haben, ist nicht zwingend und eine Frage der Kollegialität. Beschäftigte ohne schulpflichtige Kinder müssen deshalb nicht immer zurückstecken. Hat der Arbeitgeber dem Urlaub zugestimmt und verhängt dennoch eine Urlaubssperre, ist er dazu prinzipiell - immer in Absprache mit dem Betriebs- oder Personalrat - berechtigt. Entstehen dem Beschäftigten dadurch Unkosten, weil er beispielsweise eine Reise gebucht hat, muss der Arbeitgeber dafür aufkommen.

"Sollte der Urlaub aus betrieblichen Gründen im laufenden Kalenderjahr nicht vollständig genommen werden können, so besteht die Verpflichtung des Betriebes dem Beschäftigten im 1. Vierteljahr den Urlaub zu gewähren. Und sollte auch das dann aus wirklich sehr dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich sein, besteht auch die Möglichkeit, diesen Urlaub dann finanziell abzugleichen."

Einen erstmaligen Urlaubsanspruch erwirbt der Beschäftigte nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Eine Ausnahme macht die Baubranche. Hier springt die Urlaubs- und Lohnausgleichkasse Wiesbaden ein. Im Bau Beschäftigte erwerben einen tariflichen Urlaubsanspruch von zweieinhalb Tagen im Monat - das entspricht 30 Tagen pro Jahr. Diese Besonderheit geht zurück auf die große Fluktuation im Baugewerbe. Wegen laufender Kündigungen und Firmenpleiten würden zahlreiche Baubeschäftigte nach der Sechs-Monate-Regelung keinen Urlaubsanspruch erwerben können, deshalb springt die Urlaubskasse ein und spart sozusagen Urlaubstage an. Allerdings führt das oft dazu, dass Bauarbeiter ihren Urlaub in die Schlechtwetterzeit legen und damit Auftragsflauten überbrücken. Anderenfalls würde ihnen der Arbeitnehmer für diesen Zeitraum kündigen.

© DeutschlandRadio 1999, 2000

SCHLIESSEN