Deutschlandfunk: Verbrauchertipp
Manuskript vom:
27.4.2001
Arbeitsrechtsschutz -
Überschaubare Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
von Olaf Baale
Redaktion: Dietmar
Reiche
Die Gewerkschaften klagen bundesweit über sinkende Mitgliederzahlen. Doch mit dem Austritt aus der Gewerkschaft verliert der Arbeitnehmer auch die Rechtsschutzversicherung. Er kann bei Auseinandersetzungen nicht mehr zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft, sondern muss sich selbst einen Anwalt nehmen. Die Versicherungsanbieter haben diese Lücke erkannt und bieten verstärkt Policen für den Arbeitsrechtsschutz an.
Bei Auseinandersetzungen mit dem
Arbeitgeber geht es meist um Lohnforderungen, oder um Kündigung und der damit
verbundenen Abfindung. Besonders Bauunternehmer stehen bei ihren Beschäftigten
oft in der Kreide. Häufig bangen Bauarbeiter um ihre letzten Gehälter, nachdem
ihr Unternehmen den Konkursantrag gestellt hat. In solchen Fällen ist ohne
Rechtsbeistand kaum etwas zu gewinnen. Sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht
in einer Gewerkschaft organisiert und können auf deren Rechtsabteilung
zurückgreifen, müssen sie sich selbst einen Anwalt nehmen und beim
Arbeitsgericht Klage einreichen. Axel Drückler, zuständig für Versicherungen bei
der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern: "Im Unterschied zum übrigen Zivilrecht ist es im Arbeitsrecht so, dass
jede Partei die Kosten der 1. Instanz in jedem Fall selbst tragen muss.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens muss ich meinen Anwalt, die
Verfahrenskosten selbst bezahlen."
Die Praxis zeigt, dass sich die Kosten der 1. Instanz - geht es um typische
Kündigungsfälle oder um Lohnforderungen - meist auf eine Summe zwischen 1500 bis
2500 Mark belaufen. Doch mitunter bleibt es nicht bei der 1. Instanz, und da
gehen die Kosten schnell in die Höhe. Inzwischen bieten etwas 60 Gesellschaften
eine Arbeitsrechtschutzversicherung an. Die Kosten liegen bei 150 bis 200 Mark
jährlich, wobei es auch bei dieser Versicherung wichtig ist, sich das
Kleingedruckte anzuschauen. Die Versicherungsbedingungen enthalten so genannte
Ausschlussklauseln, über die man sich vor Unterschrift des Vertrages Klarheit
verschaffen sollte. Axel Drückler: "Wichtig ist allerdings auch zu wissen, dass unter
bestimmten Umständen die Versicherungsgesellschaft diese Kosten nicht übernimmt.
Wenn jetzt diese Kündigung nämlich auf einer Straftat beruht - also Diebstahl im
Betrieb zum Beispiel, und darauf werde ich fristlos gekündigt - dann muss die
Gesellschaft nach den Versicherungsbedingungen die Kosten für dieses Verfahren
nicht übernehmen."
Klar bei Vertragsabschluss muss auch sein, dass die Versicherung den Streit
notfalls durch alle Instanzen begleitet, und den Rechtsschutz nicht auf die 1.
Instanz beschränkt. Wer den Kostenbeitrag für die
Arbeitsrechtsschutzversicherung niedrig halten möchte, kann einen Selbstbehalt -
üblich sind 300 Mark - vereinbaren. In diesem Falle muss der Versicherte 300
Mark selbst tragen, erst wenn die Gerichts- und Anwaltskosten darüber
hinausgehen, springt die Versicherung ein. Axel Drückler: "Allerdings muss man natürlich auch beachten, dass
natürlich der Rechtsschutzfall noch nicht eingetreten sein darf. Man muss diese
Versicherung mindestens drei Monate vorher abgeschlossen haben, damit die
Versicherungsgesellschaft dann auch die Deckungszusage gibt und die Kosten
übernimmt. Wer also schon Auseinandersetzungen mit seinem Arbeitgeber hat, der
muss heute nicht noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um diese
Auseinandersetzung finanzieren zu lassen.
Zwar besäße die Arbeitsrechtsschutzversicherung, meint Verbraucherschützer
Axel Drückler, nicht den Stellenwert wie beispielsweise die private
Haftpflichtversicherung, dennoch könne sie einige nicht zu unterschätzende
Risiken abdecken. Besonders empfehlenswert sei sie für Arbeitnehmer, die nicht
in einer Gewerkschaft sind und in einer schnelllebigen Branche arbeiten,
beispielsweise in einer Baufirma oder in einem Unternehmen der so genannten
Neuen Ökonomie.
© DeutschlandRadio 1999, 2000