DeutschlandRadio-Online 
http://www.dradio.de/cgi-bin/user/fm1004/es/neu-verbrauchertip/698.html

Deutschlandfunk: Verbrauchertipp
Manuskript vom: 27.4.2001

Arbeitsrechtsschutz - Überschaubare Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
von Olaf Baale
Redaktion: Dietmar Reiche

Die Gewerkschaften klagen bundesweit über sinkende Mitgliederzahlen. Doch mit dem Austritt aus der Gewerkschaft verliert der Arbeitnehmer auch die Rechtsschutzversicherung. Er kann bei Auseinandersetzungen nicht mehr zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft, sondern muss sich selbst einen Anwalt nehmen. Die Versicherungsanbieter haben diese Lücke erkannt und bieten verstärkt Policen für den Arbeitsrechtsschutz an.

Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber geht es meist um Lohnforderungen, oder um Kündigung und der damit verbundenen Abfindung. Besonders Bauunternehmer stehen bei ihren Beschäftigten oft in der Kreide. Häufig bangen Bauarbeiter um ihre letzten Gehälter, nachdem ihr Unternehmen den Konkursantrag gestellt hat. In solchen Fällen ist ohne Rechtsbeistand kaum etwas zu gewinnen. Sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht in einer Gewerkschaft organisiert und können auf deren Rechtsabteilung zurückgreifen, müssen sie sich selbst einen Anwalt nehmen und beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Axel Drückler, zuständig für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern:

"Im Unterschied zum übrigen Zivilrecht ist es im Arbeitsrecht so, dass jede Partei die Kosten der 1. Instanz in jedem Fall selbst tragen muss. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens muss ich meinen Anwalt, die Verfahrenskosten selbst bezahlen."

Die Praxis zeigt, dass sich die Kosten der 1. Instanz - geht es um typische Kündigungsfälle oder um Lohnforderungen - meist auf eine Summe zwischen 1500 bis 2500 Mark belaufen. Doch mitunter bleibt es nicht bei der 1. Instanz, und da gehen die Kosten schnell in die Höhe. Inzwischen bieten etwas 60 Gesellschaften eine Arbeitsrechtschutzversicherung an. Die Kosten liegen bei 150 bis 200 Mark jährlich, wobei es auch bei dieser Versicherung wichtig ist, sich das Kleingedruckte anzuschauen. Die Versicherungsbedingungen enthalten so genannte Ausschlussklauseln, über die man sich vor Unterschrift des Vertrages Klarheit verschaffen sollte.

Axel Drückler: "Wichtig ist allerdings auch zu wissen, dass unter bestimmten Umständen die Versicherungsgesellschaft diese Kosten nicht übernimmt. Wenn jetzt diese Kündigung nämlich auf einer Straftat beruht - also Diebstahl im Betrieb zum Beispiel, und darauf werde ich fristlos gekündigt - dann muss die Gesellschaft nach den Versicherungsbedingungen die Kosten für dieses Verfahren nicht übernehmen."

Klar bei Vertragsabschluss muss auch sein, dass die Versicherung den Streit notfalls durch alle Instanzen begleitet, und den Rechtsschutz nicht auf die 1. Instanz beschränkt. Wer den Kostenbeitrag für die Arbeitsrechtsschutzversicherung niedrig halten möchte, kann einen Selbstbehalt - üblich sind 300 Mark - vereinbaren. In diesem Falle muss der Versicherte 300 Mark selbst tragen, erst wenn die Gerichts- und Anwaltskosten darüber hinausgehen, springt die Versicherung ein.

Axel Drückler: "Allerdings muss man natürlich auch beachten, dass natürlich der Rechtsschutzfall noch nicht eingetreten sein darf. Man muss diese Versicherung mindestens drei Monate vorher abgeschlossen haben, damit die Versicherungsgesellschaft dann auch die Deckungszusage gibt und die Kosten übernimmt. Wer also schon Auseinandersetzungen mit seinem Arbeitgeber hat, der muss heute nicht noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um diese Auseinandersetzung finanzieren zu lassen.

Zwar besäße die Arbeitsrechtsschutzversicherung, meint Verbraucherschützer Axel Drückler, nicht den Stellenwert wie beispielsweise die private Haftpflichtversicherung, dennoch könne sie einige nicht zu unterschätzende Risiken abdecken. Besonders empfehlenswert sei sie für Arbeitnehmer, die nicht in einer Gewerkschaft sind und in einer schnelllebigen Branche arbeiten, beispielsweise in einer Baufirma oder in einem Unternehmen der so genannten Neuen Ökonomie.

© DeutschlandRadio 1999, 2000

SCHLIESSEN