Deutschlandfunk: Verbrauchertipp
Manuskript vom:
21.2.2001
Reiseversicherungen
von Manfred Sauer
Redaktion: Dietmar ReicheDietmar Reiche
Viele Urlauber können nach der Rückkehr von einer Reise nicht nur bunte Bildchen herumreichen, sondern auch von verspäteten Fliegern, gestohlenen Koffern oder einem Autounfall berichten. Vor dem Schaden selbst können Reiseversicherungen nicht bewahren, wohl aber vor den finanziellen Folgen. Das behaupten jedenfalls die Anbieter.
Der Reisende ist zwar durch das
Sozialversicherungsabkommen bei Reisen zumindest innerhalb Europas vor den
finanziellen Folgen einer Krankheit geschützt. Doch der bürokratische Aufwand,
die bezahlten Arztrechnungen aus dem Ausland wieder einzufordern, ist meist
unbequem. Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
empfiehlt daher den Abschluss einer entsprechenden Police:
Wolfgang Scholl: Auf der Reise selbst gibt es spezifische Risiken,
die auch große finanzielle Auswirkungen haben können. Dann sollten sie auch
versichert sein. Sprich Krankheitsrisiken, sprich Länder, wo ich zum Beispiel
als gesetzlich Versicherter überhaupt keinen Anspruch auf Kostenerstattung habe.
Beispielsweise die USA, mit denen kein entsprechendes Abkommen besteht. Gegen
ein solches Risiko kann man sich durch den Abschluss einer
Reisekrankenversicherung schützen. Diese Reisekrankenversicherung sollte als
Jahrespolice abgeschlossen werden. Sie ist dann automatisch auch für andere Reisen im Laufe eines Jahres gültig.
Muss aber die Reise von vornherein abgesagt werden, etwa weil ein Angehöriger
schwer erkrankt ist, so können die bereits bezahlten Reisekosten größtenteils in
der Kasse des Veranstalters verbleiben. Denn viele Reiseunternehmen verlangen
bei einem kurzfristigen Reiserücktritt hohe Stornogebühren. Wolfgang Scholl: Ein weiterer wichtiger Vertrag kann eine
Reiserücktrittskostenversicherung sein, dann nämlich wenn die Reise einen hohen
finanziellen Wert hat, wenn ich sie buche. Also das ist genauso zu sehen wie bei
andere Risiken. Beispielsweise sollte ich überlegen, wenn mein Hausrat komplett
abbrennt, dann habe ich ein Risiko von 80.000, 100.000 oder noch mehr Mark. So
was sollte man dann gegen eine relativ geringe Prämie dann versichern, ähnlich
sieht es dann bei den teuren Pauschalreisen auch aus. Vor bösen Überrauschungen kann man sich auch mit der sogenannten
Mallorca-Police schützen, die nicht nur auf der Baleareninsel abgeschlossen
werden kann. Sie gewährt Schutz, falls man im Ausland mit einem Mietwagen einen
Unfall baut und die Versicherung des Verleihers nicht für alle Schäden aufkommt.
Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale: Wolfgang Scholl: Wenn ich im Ausland beispielsweise einen Mietwagen
anmiete, dann hat das dortige Land bestimmte Mindestversicherungssummen, die
aber im Verhältnis zu Deutschland in der Regel wesentlich niedriger sind. Es
kann jetzt sein, dass Ansprüche geltend gemacht werden aufgrund eines
Schadensfalls im Ausland, gegen den Verursacher also mich. Ist die
Mindestversicherungssummen bei weitem überschreiten, dann stünde ich ziemlich
dumm da, weil nämlich die Versicherungssumme für das Mietauto eine geringe
Deckung aufgewiesen hat. Denn vor allem bei Personenschäden gelten selbst innerhalb Europas oft
niedrigere Erstattungsgrenzen als in Deutschland. Bei Haftpflichtschäden dagegen
zahlt die normale Haftpflicht für zuhause in der Regel auch für Schäden, die
während der Reise entstehen.
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