DeutschlandRadio-Online 
http://www.dradio.de/cgi-bin/user/fm1004/es/neu-verbrauchertip/669.html

Deutschlandfunk: Verbrauchertipp
Manuskript vom: 16.3.2001

Reisebuchung per Internet
von Christoph Overkott
Redaktion: Dietmar Reiche

Mit einem Internetanschluss wird das eigene Wohnzimmer zum Reisebüro. Das World Wide Web als größter Reiseführer der Welt verspricht schnelles und bequemes Suchen und Buchen. Tatsächlich ist das Online-Angebot riesig. Zwar bleiben für Pauschaltouristen noch manche Wünsche offen. Doch schon jetzt glänzt das Web bei Flügen und Last-Minute-Reisen. Auch Hotels und Mietwagen sind gut vertreten. Und die Preise können sich sehen lassen.

Hat man ein attraktives Reiseangebot im Internet gefunden, muss man es auf Seriosität abklopfen. Denn für Online-Geschäfte braucht ein Anbieter keine Lizenz und noch leichter als einen gedruckten Katalog lässt sich eine Homepage erstellen. Und doch gibt es auch bei einer Homepage direkte Hinweise, ob man sich darauf einlassen kann oder nicht, verrät Klaus Klasen von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände:

"Ein erster Anhaltspunkt für einen seriösen Anbieter ist eine vollständige und leicht auffindbare Adresse. Eine Postfachanschrift reicht keineswegs aus, auf jeden Fall benötigen Sie einen Straßennamen. Von einer Buchung sollten Sie absehen, wenn die Adresse unvollständig ist, der Firmensitz im Ausland liegt und sie aufgefordert werden, im Voraus zu zahlen. Wenn sie mehr Sicherheit wünschen, sollten Sie bekannte Reiseunternehmen bevorzugen."


Auf Angaben der Unternehmen in Prospekten und Reisebeschreibungen darf man sich verlassen. Denn die Anbieter sind verpflichtet auch Nachteile wie etwa Lärm aufzuführen. Und diese Informationen dürfen nicht versteckt sein, sondern müssen dort stehen, wo man sie erwartet. Beschönigungen, Unklarheiten oder Verschweigen gehen schließlich zu Lasten des Reiseveranstalters.

"Es empfiehlt sich, Online-Kataloge gründlich zu lesen und bei Fotos genau hinzusehen. Auch die allgemeinen Hinweise der Veranstalter auf Unannehmlichkeiten und abweichende Gepflogenheiten in den Urlaubsregionen sollte man beachten. Lässt man sich auf mögliche Leistungsänderungen schon vor der Buchung ein, hat man Streitfall die schlechteren Karten. Waren dagegen die Beeinträchtigungen vorher nicht bekannt, hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz."


Auch im Internet müssen Waren und Dienstleistungen klar und eindeutig ausgezeichnet sein. Das ist der Fall, wenn der Endpreis mit Mehrwertsteuer und eventuellen Aufschlägen genannt wird. Während bei Reisen im Endpreis die Bearbeitungsgebühr bereits enthalten sein muss, können zahlreiche Zusatzkosten gesondert ausgewiesen werden.

"Anbieter, die keine Grund- und Eckpreise angeben, brauchen Sie nicht weiter zu interessieren. Allerdings sollte man Sonderkonditionen wie Kinderermäßigungen oder Airpässe beim Anbieter auch dann suchen, wenn sie nicht auf jeder seiner Webseiten zu finden sind. Teilweise kommt es vor, dass Sie den Preis erst erfahren, wenn Sie ein Angebot ausgewählt und Detailwünsche eingegeben haben. Auf jeden Fall sollten Sie dann prüfen, ob die Kosten für alle Reisenden berücksichtigt werden, wenn man zu mehreren Personen reist."


Zusatzkosten können bei Reiseangeboten den Preisvergleich erheblich erschweren. Während Flugpreise eigentlich neben den Beförderungskosten auch die Steuern und Landegebühren enthalten müssen, werden diese Preisbestandteile im Internet nicht immer sofort genannt. Das trifft auch für Mietwagen zu. Und auch so genannte All-inclusive-Reisen umfassen längst nicht alle Kosten. Vor allem bei Zahlungen ins Ausland können Bankgebühren hinzukommen. Und auch die Kosten für Hotlines und die Online-Nutzung darf man nicht vergessen.

"Insgesamt kann sich Online-Buchen wirklich lohnen. Einige Anbieter machen gerade für Online-Bucher besonders günstige Angebote. Preisagenten im Internet erleichtern einem die Suche nach solchen Angeboten. Einige dieser Systeme finanzieren sich über Provisionen der Anbieter, in anderen Fällen zahlt man eine Summe oder ein Erfolgshonorar. Und schließlich bietet sich online bei Pauschal- und Last-Minute-Reisen für zehn Mark ein Computer-Preisvergleich von Stiftung Warentest an."


Auch für Kurzfrist- und Billigreisen gilt das Pauschalreiserecht in vollem Umfang. Ausnahmen gibt's nur bei Buchungen weniger als sieben Tage vor Reisebeginn. Und dann gilt: Keine Zahlung ohne Sicherungsschein. Schließlich sollte man noch die zuständige Stelle für Reklamationen in Erfahrung bringen und von seinen Rechten Gebrauch machen, wenn Mängel vorliegen.

© DeutschlandRadio 1999, 2000

SCHLIESSEN