Deutschlandfunk: Verbrauchertipp
Manuskript vom:
16.3.2001
Reisebuchung per
Internet
von
Christoph Overkott
Redaktion: Dietmar Reiche
Mit einem Internetanschluss wird das eigene Wohnzimmer zum Reisebüro. Das World Wide Web als größter Reiseführer der Welt verspricht schnelles und bequemes Suchen und Buchen. Tatsächlich ist das Online-Angebot riesig. Zwar bleiben für Pauschaltouristen noch manche Wünsche offen. Doch schon jetzt glänzt das Web bei Flügen und Last-Minute-Reisen. Auch Hotels und Mietwagen sind gut vertreten. Und die Preise können sich sehen lassen.
Hat man ein attraktives Reiseangebot
im Internet gefunden, muss man es auf Seriosität abklopfen. Denn für
Online-Geschäfte braucht ein Anbieter keine Lizenz und noch leichter als einen
gedruckten Katalog lässt sich eine Homepage erstellen. Und doch gibt es auch bei
einer Homepage direkte Hinweise, ob man sich darauf einlassen kann oder nicht,
verrät Klaus Klasen von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände: "Ein erster Anhaltspunkt für einen seriösen Anbieter ist eine vollständige
und leicht auffindbare Adresse. Eine Postfachanschrift reicht keineswegs aus,
auf jeden Fall benötigen Sie einen Straßennamen. Von einer Buchung sollten Sie
absehen, wenn die Adresse unvollständig ist, der Firmensitz im Ausland liegt und
sie aufgefordert werden, im Voraus zu zahlen. Wenn sie mehr Sicherheit wünschen,
sollten Sie bekannte Reiseunternehmen bevorzugen."
"Es empfiehlt sich, Online-Kataloge gründlich zu lesen und bei Fotos genau
hinzusehen. Auch die allgemeinen Hinweise der Veranstalter auf
Unannehmlichkeiten und abweichende Gepflogenheiten in den Urlaubsregionen sollte
man beachten. Lässt man sich auf mögliche Leistungsänderungen schon vor der
Buchung ein, hat man Streitfall die schlechteren Karten. Waren dagegen die
Beeinträchtigungen vorher nicht bekannt, hat der Kunde Anspruch auf
Schadensersatz."
"Anbieter, die keine Grund- und Eckpreise angeben, brauchen Sie nicht
weiter zu interessieren. Allerdings sollte man Sonderkonditionen wie
Kinderermäßigungen oder Airpässe beim Anbieter auch dann suchen, wenn sie nicht
auf jeder seiner Webseiten zu finden sind. Teilweise kommt es vor, dass Sie den
Preis erst erfahren, wenn Sie ein Angebot ausgewählt und Detailwünsche
eingegeben haben. Auf jeden Fall sollten Sie dann prüfen, ob die Kosten für alle
Reisenden berücksichtigt werden, wenn man zu mehreren Personen reist."
"Insgesamt kann sich Online-Buchen wirklich lohnen. Einige Anbieter machen
gerade für Online-Bucher besonders günstige Angebote. Preisagenten im Internet
erleichtern einem die Suche nach solchen Angeboten. Einige dieser Systeme
finanzieren sich über Provisionen der Anbieter, in anderen Fällen zahlt man eine
Summe oder ein Erfolgshonorar. Und schließlich bietet sich online bei Pauschal-
und Last-Minute-Reisen für zehn Mark ein Computer-Preisvergleich von Stiftung
Warentest an."
Auf Angaben der Unternehmen in Prospekten und Reisebeschreibungen darf
man sich verlassen. Denn die Anbieter sind verpflichtet auch Nachteile wie etwa
Lärm aufzuführen. Und diese Informationen dürfen nicht versteckt sein, sondern
müssen dort stehen, wo man sie erwartet. Beschönigungen, Unklarheiten oder
Verschweigen gehen schließlich zu Lasten des Reiseveranstalters.
Auch im Internet müssen Waren und Dienstleistungen klar und eindeutig
ausgezeichnet sein. Das ist der Fall, wenn der Endpreis mit Mehrwertsteuer und
eventuellen Aufschlägen genannt wird. Während bei Reisen im Endpreis die
Bearbeitungsgebühr bereits enthalten sein muss, können zahlreiche Zusatzkosten
gesondert ausgewiesen werden.
Zusatzkosten können bei Reiseangeboten den Preisvergleich erheblich
erschweren. Während Flugpreise eigentlich neben den Beförderungskosten auch die
Steuern und Landegebühren enthalten müssen, werden diese Preisbestandteile im
Internet nicht immer sofort genannt. Das trifft auch für Mietwagen zu. Und auch
so genannte All-inclusive-Reisen umfassen längst nicht alle Kosten. Vor allem
bei Zahlungen ins Ausland können Bankgebühren hinzukommen. Und auch die Kosten
für Hotlines und die Online-Nutzung darf man nicht vergessen.
Auch für Kurzfrist- und Billigreisen gilt das Pauschalreiserecht in
vollem Umfang. Ausnahmen gibt's nur bei Buchungen weniger als sieben Tage vor
Reisebeginn. Und dann gilt: Keine Zahlung ohne Sicherungsschein. Schließlich
sollte man noch die zuständige Stelle für Reklamationen in Erfahrung bringen und
von seinen Rechten Gebrauch machen, wenn Mängel vorliegen.
© DeutschlandRadio 1999, 2000