Deutschlandfunk: Verbrauchertipp
Manuskript vom:
24.5.2002
Rote Karte für
Urlauber. Wenn der Zoll verbotene Souvenirs beschlagnahmt
von Eva Firzlaff
Redaktion: Dietmar Reiche
Eine Tasche aus Krokodil-Leder, in Afrika gekauft, eine große Fechter-Schnecke, in der Karibik gefunden, ein kleiner Schildkrötenpanzer – das alles bringt bei der Einreise nach Deutschland Ärger und kann noch mal Geld kosten.
Viele Tier- und Pflanzenarten weltweit
sind in ihrem Bestand gefährdet oder auch vom Aussterben bedroht. Zu ihrem
Schutz wurde vor 30 Jahren das Übereinkommen über den internationalen Handel mit
gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen geschlossen, kurz
"Washingtoner Artenschutzübereinkommen". Die Liste der Tiere und Pflanze ist
lang, deren Ausfuhr aus dem Ursprungsland verboten ist, nicht nur lebende Tiere,
auch tote oder Teile von diesen. Es sind natürlich häufig Erinnerungsstücke, die der Reisende mitbringt
nach dem Motto: ich war in der Dominikanischen Republik und habe am Strand
schöne Korallen gefunden, die habe ich eben mitgebracht. Spätestens am Flughafen
wird man dann gegebenenfalls gefragt, was man mitgebracht hat, und dann sind die
Sachen weg. Weil: sie haben bei Korallen oder bei Fechterschnecken oder auch
Sachen aus Krokodil-Leder immer die Verbote, weil es sich um geschützte
Tierarten handelt.
Aus fünf Kaiman-Köpfen ein Aschenbecher geformt – da ist man sich auch
sicher, dass man eine verbotene Sache kauft, denn eindeutig mussten fünf Tiere
für diesen aus meiner Sicht geschmacklosen Aschenbecher sterben. Die Ware, wenn
sie denn nach Deutschland gebracht wird, und wir finden sie vor, ist weg.
Außerdem kann man mit einem Strafverfahren rechnen, weil eben geschützte Arten
in irgendeiner Form Beeinträchtigung erfahren haben.
Er muss bewusst schon mit dem Ziel, eine derartige Ware zu kaufen, in das
Land fahren. Denn ansonsten besteht ja die Gefahr, dass wirklich alles leer
gefischt wird im wahrsten Sinne des Wortes. Und dagegen handelt eben auch das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen.
Weitere Informationen beim Bundesamt für Naturschutz
So Axel Werner vom Zoll Berlin-Brandenburg. In der Karibik wird das
Fleisch der großen Fechterschnecke gegessen. Die Schalen werden weggeworfen, nur
mitbringen darf man sie nicht, denn man könnte ja auch lebende Schnecken
gefangen haben. Auch viele Kakteen stehen auf der Liste der geschützten Arten.
Man sollte also keine ausbuddeln oder Teile von ihnen abschneiden für das
heimische Blumenfenster. Der Zoll hat eine stattliche Sammlung, was bei der
Einreise alles beschlagnahmt wurde. Darunter viele Souvenirs aus
Schildkrötenpanzern und kleinen Krokodilen, z.B. ein Aschenbecher, der sicher
nicht billig war und dann bei der Einreise noch Strafe gekostet hat.
Verboten sind auch Taschen, Schuhe oder Bekleidung aus Krokodil- oder
Schlangenleder. Wenn man auch ähnliche Stücke hierzulande kaufen kann,
mitbringen darf man sie nicht. Es sei denn man hat eine Ausfuhrgenehmigung des
Ursprungslandes und eine deutsche Einfuhrgenehmigung, die muss man bereits vor
der Reise beim Bundesamt für Naturschutz besorgen. Gleiches gilt für
Jagdtrophäen.
Welche Tiere und Pflanzen auf der langen Liste der geschützten Arten
stehen, kann man beim Zoll erfahren oder auch beim Bundesamt für Naturschutz.
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