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Deutschlandfunk: Verbrauchertipp
Manuskript vom: 24.5.2002

Rote Karte für Urlauber. Wenn der Zoll verbotene Souvenirs beschlagnahmt
von Eva Firzlaff
Redaktion: Dietmar Reiche

Eine Tasche aus Krokodil-Leder, in Afrika gekauft, eine große Fechter-Schnecke, in der Karibik gefunden, ein kleiner Schildkrötenpanzer – das alles bringt bei der Einreise nach Deutschland Ärger und kann noch mal Geld kosten.

Viele Tier- und Pflanzenarten weltweit sind in ihrem Bestand gefährdet oder auch vom Aussterben bedroht. Zu ihrem Schutz wurde vor 30 Jahren das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen geschlossen, kurz "Washingtoner Artenschutzübereinkommen". Die Liste der Tiere und Pflanze ist lang, deren Ausfuhr aus dem Ursprungsland verboten ist, nicht nur lebende Tiere, auch tote oder Teile von diesen.

Es sind natürlich häufig Erinnerungsstücke, die der Reisende mitbringt nach dem Motto: ich war in der Dominikanischen Republik und habe am Strand schöne Korallen gefunden, die habe ich eben mitgebracht. Spätestens am Flughafen wird man dann gegebenenfalls gefragt, was man mitgebracht hat, und dann sind die Sachen weg. Weil: sie haben bei Korallen oder bei Fechterschnecken oder auch Sachen aus Krokodil-Leder immer die Verbote, weil es sich um geschützte Tierarten handelt.


So Axel Werner vom Zoll Berlin-Brandenburg. In der Karibik wird das Fleisch der großen Fechterschnecke gegessen. Die Schalen werden weggeworfen, nur mitbringen darf man sie nicht, denn man könnte ja auch lebende Schnecken gefangen haben. Auch viele Kakteen stehen auf der Liste der geschützten Arten. Man sollte also keine ausbuddeln oder Teile von ihnen abschneiden für das heimische Blumenfenster. Der Zoll hat eine stattliche Sammlung, was bei der Einreise alles beschlagnahmt wurde. Darunter viele Souvenirs aus Schildkrötenpanzern und kleinen Krokodilen, z.B. ein Aschenbecher, der sicher nicht billig war und dann bei der Einreise noch Strafe gekostet hat.

Aus fünf Kaiman-Köpfen ein Aschenbecher geformt – da ist man sich auch sicher, dass man eine verbotene Sache kauft, denn eindeutig mussten fünf Tiere für diesen aus meiner Sicht geschmacklosen Aschenbecher sterben. Die Ware, wenn sie denn nach Deutschland gebracht wird, und wir finden sie vor, ist weg. Außerdem kann man mit einem Strafverfahren rechnen, weil eben geschützte Arten in irgendeiner Form Beeinträchtigung erfahren haben.


Verboten sind auch Taschen, Schuhe oder Bekleidung aus Krokodil- oder Schlangenleder. Wenn man auch ähnliche Stücke hierzulande kaufen kann, mitbringen darf man sie nicht. Es sei denn man hat eine Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes und eine deutsche Einfuhrgenehmigung, die muss man bereits vor der Reise beim Bundesamt für Naturschutz besorgen. Gleiches gilt für Jagdtrophäen.

Er muss bewusst schon mit dem Ziel, eine derartige Ware zu kaufen, in das Land fahren. Denn ansonsten besteht ja die Gefahr, dass wirklich alles leer gefischt wird im wahrsten Sinne des Wortes. Und dagegen handelt eben auch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen.


Welche Tiere und Pflanzen auf der langen Liste der geschützten Arten stehen, kann man beim Zoll erfahren oder auch beim Bundesamt für Naturschutz.

Weitere Informationen beim Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Tel. 0228 – 84 91 0

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