Deutschlandfunk: Verbrauchertipp
Manuskript vom:
24.1.2002
"Rückkehrgespräche"
nach Krankheit
von Anne Riedel
Redaktion: Dietmar Reiche
Rund 14 Tage im Jahr ist der deutsche Arbeitnehmer durchschnittlich krank. Bisher musste er meist nur den "gelben Schein" mit der Krankmeldung vom Arzt einreichen. Das hat sich in etlichen Unternehmen geändert: Immer mehr Arbeitgeber führen mit Mitarbeitern nach deren Genesung so genannte "Rückkehrgespräche". Dadurch soll die Ursache für häufiges Kranksein herausgefunden werden. Für die Betroffenen kann das durchaus heikel werden.
Von Arbeitgeberseite wird es häufig
als Allheilmittel gepriesen, um so genannten Blaumachern auf die Spur zu kommen:
Das Rückkehrgespräch, das zumindest mit den Arbeitnehmern geführt wird, die
überdurchschnittlich oft oder lange krank sind. Denn immerhin verursachen
Fehlzeiten einen beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schaden: Mit knapp 90
Milliarden Mark beziffert die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände die
Kosten, die Jahr für Jahr durch krankheits-bedingte Fehlzeiten entstehen.
So kommt es, dass Arbeitnehmer - vor allem in größeren Unternehmen wie dem
VW-Konzern - nach den Gründen für häufige Erkrankungen gefragt werden. Sind sie
vielleicht an ihrem Platz überlastet oder schadet die Atmosphäre im
Kollegenkreis der Arbeitsmoral? Die Erforschung solcher oder ähnlicher Ursachen
ist zwar sinnvoll, gleichwohl ist das Rückkehrgespräch ein zweischneidiges
Schwert: Denn allein die Tatsache, zu einem solchen Gespräch antreten zu müssen,
kann starken psychischen Druck und große Verunsicherung auslösen. Außerdem
könnten dem Arbeitnehmer durch geschickte Gesprächsführung Details aus seinem
Privatleben entlockt werden. Und dieses Privatleben geht den Chef nichts an.
Sicher ist also, dass das Fragerecht Grenzen hat. Arbeitsrechtler weisen
darauf hin, dass zum Beispiel die Frage nach der Diagnose, dem Krankheitsbild
oder nach der weiteren möglichen Krankheitsentwicklung gar nicht gestellt werden
dürfen. Denn auch sie fallen unter den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen.
Wenn derartige Grenzen überschritten werden, sollten die betroffenen
Mitarbeiter notfalls bei ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt nachfragen, ob der
Arbeitgeber die Spielregeln eingehalten hat. Zu diesen Regeln gehört auch, dass
die Rückkehrgespräche vom Betriebsrat abgesegnet sein müssen. In den
entsprechenden Betriebsvereinbarungen ist meist auch geregelt, dass
Rückkehrgespräche nur dann erlaubt sind, wenn der betreffende Mitarbeiter
bereits eine bestimmte Anzahl von Fehltagen auf dem Konto hat. Wer also zum
Beispiel erstmals und nur für wenige Tage im Betrieb gefehlt hat, der kann
getrost auf den gelben Zettel verweisen und wird keinerlei Fragen beantworten
müssen. Unzulässig ist nach Ansicht von Arbeitsrechtlern zudem, den Termin für
das Gespräch noch während der Krankheit des Arbeitnehmers anzusetzen. Zu einem
solchen Termin muss der Mitarbeiter nicht erscheinen. Denn er ist ja schließlich
krank.
Eben so wenig muss ein Arbeitnehmer, der daheim im Bett liegt, einen
Hausbesuch vom Chef über sich ergehen lassen. Allerdings kann der Arbeitgeber
eine ärztliche Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse
verlangen. Das geschieht meist, wenn der Verdacht aufgekommen ist, dass der
betreffende Mitarbeiter zu den schon zitierten Blaumachern gehört.
Bei allen Problemen, die ein Rückkehrgespräch mit sich bringen kann, ist
eines klar: Mit Blick darauf, dass inzwischen viele Unternehmen Mitarbeitern,
die häufig krank sind, ohne Ursachenforschung einfach kündigen, sind die
Rückkehrgespräche sicher das kleinere Übel.
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