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Deutschlandfunk: Verbrauchertipp
Manuskript vom: 24.1.2002

"Rückkehrgespräche" nach Krankheit
von Anne Riedel
Redaktion: Dietmar Reiche

Rund 14 Tage im Jahr ist der deutsche Arbeitnehmer durchschnittlich krank. Bisher musste er meist nur den "gelben Schein" mit der Krankmeldung vom Arzt einreichen. Das hat sich in etlichen Unternehmen geändert: Immer mehr Arbeitgeber führen mit Mitarbeitern nach deren Genesung so genannte "Rückkehrgespräche". Dadurch soll die Ursache für häufiges Kranksein herausgefunden werden. Für die Betroffenen kann das durchaus heikel werden.

Von Arbeitgeberseite wird es häufig als Allheilmittel gepriesen, um so genannten Blaumachern auf die Spur zu kommen: Das Rückkehrgespräch, das zumindest mit den Arbeitnehmern geführt wird, die überdurchschnittlich oft oder lange krank sind. Denn immerhin verursachen Fehlzeiten einen beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schaden: Mit knapp 90 Milliarden Mark beziffert die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände die Kosten, die Jahr für Jahr durch krankheits-bedingte Fehlzeiten entstehen.

So kommt es, dass Arbeitnehmer - vor allem in größeren Unternehmen wie dem VW-Konzern - nach den Gründen für häufige Erkrankungen gefragt werden. Sind sie vielleicht an ihrem Platz überlastet oder schadet die Atmosphäre im Kollegenkreis der Arbeitsmoral? Die Erforschung solcher oder ähnlicher Ursachen ist zwar sinnvoll, gleichwohl ist das Rückkehrgespräch ein zweischneidiges Schwert: Denn allein die Tatsache, zu einem solchen Gespräch antreten zu müssen, kann starken psychischen Druck und große Verunsicherung auslösen. Außerdem könnten dem Arbeitnehmer durch geschickte Gesprächsführung Details aus seinem Privatleben entlockt werden. Und dieses Privatleben geht den Chef nichts an.

Sicher ist also, dass das Fragerecht Grenzen hat. Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass zum Beispiel die Frage nach der Diagnose, dem Krankheitsbild oder nach der weiteren möglichen Krankheitsentwicklung gar nicht gestellt werden dürfen. Denn auch sie fallen unter den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen.

Wenn derartige Grenzen überschritten werden, sollten die betroffenen Mitarbeiter notfalls bei ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt nachfragen, ob der Arbeitgeber die Spielregeln eingehalten hat. Zu diesen Regeln gehört auch, dass die Rückkehrgespräche vom Betriebsrat abgesegnet sein müssen. In den entsprechenden Betriebsvereinbarungen ist meist auch geregelt, dass Rückkehrgespräche nur dann erlaubt sind, wenn der betreffende Mitarbeiter bereits eine bestimmte Anzahl von Fehltagen auf dem Konto hat. Wer also zum Beispiel erstmals und nur für wenige Tage im Betrieb gefehlt hat, der kann getrost auf den gelben Zettel verweisen und wird keinerlei Fragen beantworten müssen. Unzulässig ist nach Ansicht von Arbeitsrechtlern zudem, den Termin für das Gespräch noch während der Krankheit des Arbeitnehmers anzusetzen. Zu einem solchen Termin muss der Mitarbeiter nicht erscheinen. Denn er ist ja schließlich krank.

Eben so wenig muss ein Arbeitnehmer, der daheim im Bett liegt, einen Hausbesuch vom Chef über sich ergehen lassen. Allerdings kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse verlangen. Das geschieht meist, wenn der Verdacht aufgekommen ist, dass der betreffende Mitarbeiter zu den schon zitierten Blaumachern gehört.

Bei allen Problemen, die ein Rückkehrgespräch mit sich bringen kann, ist eines klar: Mit Blick darauf, dass inzwischen viele Unternehmen Mitarbeitern, die häufig krank sind, ohne Ursachenforschung einfach kündigen, sind die Rückkehrgespräche sicher das kleinere Übel.

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